Aktion in Erfurt: Die Blockade des AfD-Parteitags ist kein legitimer Widerstand

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Anne Gräfe und Ralf Michaels hatten im Vorfeld des Parteitags in Erfurt einen besonderen Akzent gesetzt und in einem Beitrag in der „Tageszeitung“ betont, dass der Parteitag mittels Verhinderungsblockaden nicht nur unmöglich gemacht werden könne, sondern auch müsse. In ihrem Beitrag in der F.A.Z. begründen die Autoren näher, warum die Verhinderung des Parteitags der AfD richtig gewesen wäre. Gräfe und Michaels gehen dabei zunächst zutreffend davon aus, dass Verhinderungsblockaden, mit denen die Grundrechtsausübung anderer unmöglich gemacht werden soll, keinen grundrechtlichen Schutz genießen. Für die von ihnen gesetzte Einschränkung, wonach Verhinderungsblockaden nur „im Regelfall“ unzulässig sein sollen, lässt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Oktober 2025 allerdings keinen Raum.Verhinderungsblockaden sind nach dieser Entscheidung stets unzulässig. Die Versammlungsfreiheit schützt das Recht, seine Meinung gemeinschaftlich mit anderen öffentlich kundzutun. Auch Versammlungen mit Elementen einer Verhinderungsblockade unterfallen danach dem Schutzbereich des Art. 8 GG, wenn sie ein kommunikatives Anliegen verfolgen, wie es bei den Verhinderungsblockaden gegen die AfD zweifellos der Fall ist. Das Bundesverfassungsgericht betont aber, es sei für die freie Meinungsbildung in einem demokratischen Gemeinwesen von zentraler Bedeutung, „dass die Versammlungsfreiheit nicht zum Mittel wird, um Menschen mit anderen Überzeugungen an der Wahrnehmung desselben Rechts zu hindern“. Deshalb scheitern Verhinderungsblockaden an der Schrankenregelung des Art. 8 Abs. 2 GG in Verbindung mit § 15 Abs. 1 Versammlungsgesetz.Staat und Parteien haben nicht „versagt“Die Befürwortung von Verhinderungsblockaden gegenüber Parteitagen der AfD begründen Gräfe und Michaels damit, dass die Zivilgesellschaft zum Schutz der Demokratie legitimiert sei, wenn die anderen Institutionen in dieser Frage versagen. Aus der Verpflichtung des Staates zur Gleichbehandlung der AfD als einer nicht v...

First seen: 2026-07-24 08:17

Last seen: 2026-07-24 12:22