Bundesregierung muss Kurswechsel bei Aufnahmeprogramm besser erklärenDas Bundesinnenministerium muss detaillierter erklären, warum Ausländer, die über das Aufnahmeprogramm „Menschenrechtsliste“ nach Deutschland einreisen sollten, nach dem Antritt der schwarz-roten Koalition nun doch nicht aufgenommen werden. Das geht aus einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts hervor, der am Freitag veröffentlicht wurde. Die Karlsruher Richter beanstandeten, dass der Visa-Antrag einer Afghanin abgelehnt wurde, weil das Bundesinnenministerium im Dezember 2025 Aufnahmeerklärungen aus dem Programm pauschal für „ungültig und erloschen“ erklärte. Diese pauschale Erklärung verstoße gegen das Willkürverbot des Grundgesetzes. Das Ministerium sei verpflichtet, eine solche Abkehrerklärung „in Ansehung des Einzelfalls unter Berücksichtigung auch der individuellen Belange“ eines Ausländers zu formulieren, wenn ihm zuvor die Aufnahme in Aussicht gestellt wurde. Die Frau hatte in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde erhoben. Der Beschluss der Richter bedeutet nicht, dass die Afghanin einen Einreiseanspruch nach Deutschland hat. Das Bundesverfassungsgericht hob hervor, die Bundesregierung habe bei Aufnahmeprogrammen einen weiten Entscheidungsspielraum. Die Richter ordneten aber an, dass sich das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, das mit dem Fall zuvor befasst war, abermals mit der Frau beschäftigen muss. Dabei sei zu klären, ob das Bundesinnenministerium bei seiner Haltung bleibe und sie detaillierter begründen könne. Bis zu einer verfassungsgemäßen Visaentscheidung ist die Bundesrepublik verpflichtet, die Frau in Pakistan zu unterstützen und sich bei der pakistanischen Regierung dafür einzusetzen, dass sie nicht verhaftet oder nach Afghanistan abgeschoben wird. Das Aufnahmeprogramm „Menschenrechtsliste“ initiierte das Auswärtige Amt nach dem Abzug der NATO-Truppen aus Afghanistan im Jahr 2021. Das Bundesinnenministerium sagte damals etwa 2600 Personen, die mit der neuen Taliban-Regierun...
First seen: 2026-07-24 10:20
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