Viele größere Supermärkte, aber auch Möbelhäuser, Gartencenter, Bau- und Drogeriemärkte bieten ihren Kunden an der Kasse stabile Tragetaschen an, die sich später für weitere Einkäufe oder für andere Zwecke nutzen lassen. Bislang war umstritten, ob diese sogenannten Permanenttragetaschen abfallrechtlich als Verpackungen gelten, die über das Duale System zu entsorgen sind – was mit Berichtspflichten und Kosten für die Unternehmen verbunden ist.Nun hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden: Die Tragetaschen gehören ins Duale System. „Tragetaschen, die dafür konzipiert und bestimmt sind, vom Endverbraucher für den Transport der gekauften Waren verwendet zu werden, sind unabhängig von ihrem Material und ihrer Langlebigkeit systembeteiligungspflichtige Verpackungen“, teilte das Gericht mit (Urteil vom 23. Juli 2026, Az.: 10 C 6.25). Ob Kunden die Taschen später zu anderen Zwecken weiter nutzten, sei für die Einordnung als kostenpflichtige Verpackung im Sinne des Dualen Systems unerheblich.Die Klage eines Supermarktes, der sich gerichtlich dagegen gewehrt hatte, dass die Taschen als Verpackungsabfall bewertet werden, blieb damit auch in letzter Instanz erfolglos. Für viele Unternehmen unterschiedlicher Branchen dürfte das Urteil weitreichende Folgen haben, schreibt die Kontrollbehörde für das Verpackungsrecycling, die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR). Die Pflicht, Permanenttaschen am Dualen System zu beteiligen, gelte auch für zurückliegende Zeiträume. Mit dem Urteil werde ein „Level Playing Field“ für jene Unternehmen geschaffen, die ihre Pflichten seit Jahren erfüllten.Zugleich werde der Umweltschutz gestärkt, indem nun höchstrichterlich feststehe, dass die Umweltvorhaben für Verpackungen auch für robuste Tragetaschen aus recyceltem Kunststoff griffen. Nach diesen Regeln sind Verpackungen zu vermeiden. Ist dies nicht möglich, müssen sie über das Duale System verwertet werden und dürfen nicht über den Restmüll entsorgt werden. Nach den jün...
First seen: 2026-07-27 11:26
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