Am 3. April wird eine Ausnahmeregel auslaufen, die Anbietern von Kommunikationsdiensten erlaubt, Nachrichten ihrer Nutzenden zu scannen. Sie sollen darin nach Missbrauchsdarstellungen von Kindern und Jugendlichen zu suchen, um diese an Behörden zu melden. Diese „Chatkontrolle 1.0“ genannte Regelung gibt es seit 2021, sie schafft eine Ausnahme von der europäischen ePrivacy-Richtlinie und wurde bereits ein Mal verlängert. Nun stand eine zweite Verlängerung an, doch die scheiterte: Das EU-Parlament und die Mitgliedstaaten konnten sich bei Verhandlungen am Montag nicht auf einen Kompromiss einigen. Diesem Scheitern ging eine Parlamentsabstimmung am Freitag voraus. Dabei hatten die Abgeordneten zwar einer Verlängerung zugestimmt, aber gleichzeitig Einschränkungen beschlossen: Das Scannen solle nur zielgerichtet bei bestimmten Nutzenden stattfinden, wenn eine Verdacht bestehe. Außerdem solle die Verlängerung bis August 2027 gelten, ein halbes Jahr weniger als von der EU-Kommission ursprünglich vorgeschlagen. Bürgerrechtler:innen begrüßten dieses Ergebnis. Doch die Mitgliedstaaten waren offenbar nicht bereit, auf die Einschränkungen des Parlaments einzugehen. Die SPD-Europaabgeordnete Birgit Sippel, die für das Gesetz zuständig ist, kritisierte die Verhandler:innen: „Sie nehmen in Kauf, dass es den Anbietern bald nicht mehr möglich sein wird, der Verbreitung von Material über sexuellen Kindesmissbrauch entgegenzuwirken.“ Druck auf Trilog wächst Dem Parlament sei wichtig gewesen, dass „bereits identifiziertes oder gemeldetes Material über sexuellen Kindesmissbrauch auffindbar und für Strafverfolgung verwendbar“ ist. Sippel, die zugleich innenpolitische Sprecherin der Sozialdemokrat:innen im Parlament ist, sagt: „Unser Ziel bleibt: Kinder schützen, ohne die Privatsphäre von digitaler Kommunikation komplett aufzuheben.“ Hintergrund sind parallele Verhandlungen über eine dauerhafte Regelung dazu, wie Missbrauchsmaterial im Netz bekämpft werden kann – die „Chatkontrolle 2.0“. D...
First seen: 2026-03-17 11:30
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